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Maßgeschneiderte Versicherungen für Soldaten und Ihre Familien. Damit Sie in jeder Lebenslage optimal abgesichert sind.
Empfohlen von der FöG des deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV).


Für alle Soldatinnen und Soldaten besteht die Pflicht sich selbst und ggf. ihre Angehörigen gegen das Pflegerisiko zu versichern.
Sie haben die Wahl: Soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) oder Private Pflegepflicht (PPV)
Nur mit einer Anwartschaftsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung können sich Soldaten den Zugang zur meist günstigeren PPV sichern.
Es gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung!“
Die PPV arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren, wobei Rückstellungen für das Alter gebildet werden. Die Beiträge werden dabei nach dem jeweiligen Eintrittsalter berechnet. Zeitsoldaten und Berufssoldaten können sich dabei in jungen Jahren einen günstigen Beitrag sichern.
Die SPV arbeitet nach dem Umlageverfahren. Dabei kommen die eingezahlten Gelder der Pflichtversicherten sofort wieder den Pflegebedürftigen zu, ohne eine Kapitaldeckung vorzunehmen.
Dadurch ergeben sich erhebliche Beitragsunterschiede zwischen PPV und SPV, obwohl die Leistungen in beiden Systemen gesetzlich vorgeschrieben und damit gleich sind, ist der Beitragsunterschied in vielen Fällen beträchtlich.
Beispiel für die SPV:
Ein 25-Jähriger ohne Kinder nach A5 besoldeter Unteroffizier mit rund 2.778 Euro Gehalt einschl. Zulagen zahlt monatlich 66,67 Euro in der sozialen Pflegeversicherung.
Beispiel für die PPV:
Ein Soldat, der sich der privaten Pflegepflichtversicherung angeschlossen hat, zahlt wesentlich weniger bei gleichem Einkommen. Da der Träger, die PKV, ausschließlich nach dem Eintrittsalter kalkuliert, ergibt sich gerade für junge Soldaten ein hohes Sparpotential.
Als privat Pflegepflichtversicherter zahlt dieser Unteroffizier monatlich 33,68 Euro.
Das macht einen Beitragsunterschied von über 395,88 EUR im Jahr!
Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) sind verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus empfehlen der Dienstherr und der Sozialdienst der Bundeswehr dringend den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV).
Warum ist die Anwartschaft für Soldaten so wichtig?
• Voraussetzung für kostengünstige Pflegepflichtversicherung (PPV)
• Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) ohne erneute Gesundheitsprüfung
• Aktivierung der Anwartschaft zum Dienstzeitende (DZE): Beitragsvorteile durch Altersrücklagen
• Schutz im Einsatz: Wehrdienstbeschädigung kostenfrei mitversichert (Einsatzweiterverwendungsgesetz)
• Günstiger Beitrag
• Sichert dir den Zugang zur PKV oder Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
• Absicherung von Gesundheitskosten für Erkrankungen / Unfälle, die während der Dienstzeit eingetreten sind
Weiterführende Informationen zur kleinen Anwartschaft
• Zusätzlich zur kleinen Anwartschaft: Bildung von Altersrücklagen
• Starke Beitragsvorteile beim Start der Restkostenversicherung bei DZE
Weiterführende Informationen zur großen Anwartschaft
Einsatzweiterverwendungsgesetz: SaZ oder FWDL können nach einem Einsatzunfall (ab Grad der Schädigung von 30) BS oder Beamte werden → PKV-Pflicht
Gesundheitszustand „einfrieren“: sichert den dauerhaften Zugang zur PKV – ohne spätere Hürden
Flexibel nach der Bundeswehrzeit
Beitragsersparnis während der Dienstzeit: Zugang zur günstigeren Pflegepflichtversicherung (PPV)
Soldatengerechter Auslandsschutz für Mitglieder im DBwV
Exklusive Vorteile der Soldatenversicherung für Verbandsmitglieder: